Foto von Engin Akyurt: https://www.pexels.com/de-de/foto/regenschirm-in-verschiedenen-farben-1451040/
Unsere pädagogische Arbeit unterliegt sowohl der UN-Kinderrechtskonvention, als auch dem erzieherischen Kinder- und Jugendschutz (§14 SGB III). Gemäß § 11 Absatz 3 Landeskinderschutzgesetz NRW sollen Träger*innen von Einrichtungen oder Angeboten nach dem Kinder- und Jugendförderungsgesetz NRW auf die Entwicklung, Anwendung und Überprüfung eines Kinderschutzkonzeptes hinwirken, sofern sie Förderungen aus Landesmitteln gemäß § 16 Absatz 1 des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes beantragen oder bereits erhalten. Damit verpflichten wir uns ein Rechte- und Schutzkonzept zu erstellen, welches einerseits junge Menschen vor Gefährdungen bestmöglich schützt und sie andererseits in ihren eigenen Rechten befähigt.
Wir möchten, dass alle Teilnehmenden unserer Angebote gestärkt, mit vielen neuen Erkenntnissen und einem guten Gefühl nach Hause gehen. Den Schutz vor Grenzverletzungen und sexualisierter Gewalt sehen wir nicht nur als unsere gesellschaftliche Verantwortung, sondern setzen uns dafür ein, andere Institutionen und Fachkräfte dafür zu sensibilisieren und zu unterstützen. Mit der Erarbeitung unseres Schutzkonzeptes soll bei uns in der Fachstelle für Jugendmedienkultur NRW eine Kultur der Grenzachtung etabliert und die persönlichen Rechte junger Menschen gestärkt werden. Dabei handelt es sich nicht nur um einen eigenen Anspruch, sondern gleichermaßen handelt es sich um gesetzliche Vorgaben, welche wir gewissenhaft umsetzen wollen. Medienpädagogische Arbeit möchte die Persönlickeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen fördern, Erfahrungsräume schaffen und sie befähigen, 3 selbstwirksam, sicher und kompetent mit Medien zu agieren. Wir möchten nicht nur, dass sich Kinder und Jugendliche selbst vor Grenzverletzungen und sexualisierter Gewalt im Internet schützen können, sondern auch als Organisation für Schutzräume sorgen. Um den Schutz junger Menschen zu gewährleisten, erfordert es unterschiedliche Maßnahmen, die wir im Rahmen dieses Schutzkonzeptes festhalten möchten und die für alle einsehbar sein sollen. Im Rahmen des Prozesses haben wir bisherige grenzsensible Situationen analysiert und reflektiert, unsere Arbeitsweisen und Organisationsstrukturen evaluiert, um anschließend zu überlegen, an welchen Stellen wir unsere Angebote wie weiterentwickeln können. Hierfür hat sich der Arbeitskreis damit auseinandergesetzt, wie in schwierigen Situationen im Hinblick auf Nähe, Abhängigkeit, Macht, Körperkontakt und Sexualität umgegangen und wie in Situationen der Grenzüberschreitung gehandelt werden soll.
Neben der Prävention sexualisierter Gewalt im analogen Raum haben wir als Fachstelle für Jugendmedienkultur NRW insbesondere die Risiken im digitalen Raum analysiert und Maßnahmen entwickelt, wie dieser sicherer gestaltet werden kann. Die Veröffentlichung unterliegt der Lizenz CC-BY 4.0 fjmk.de und kann demnach unter gleichen Lizenzbedingungen von Ihnen verwendet werden.