Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen/Leistungen der Fachstelle für Jugendmedienkultur NRW
vom 10.03.2021
- Allgemeines
Die folgenden AGB gelten zwischen dem ComputerProjekt Köln e.V. als Fachstelle für Jugendmedienkultur NRW ( nachfolgend Auftragnehmer, AN) und dem Auftraggeber (AG) einer Veranstaltung/Leistung. Maßgeblich ist jeweils die zu Zeitpunkt der Angebotserstellung gültige Fassung. Abweichende AGB des Vertragspartners haben keine Gültigkeit, es sei denn, dieses wird vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt.
2. Vertragsabschluss
Der AN sendet dem AG ein individuelles offenes Angebot zu, welches eine unverbindliche Aufforderung an den Interessenten ist, die Veranstaltung zu buchen. Mit der Rücksendung des unterschriebenen Angebotes für die angebotene Veranstaltung/Leistung kommt das Vertragsverhältnis zustande.
3. Gebühren und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise. Die Rechnung wird im Anschluss an die Veranstaltung gestellt und ist nach Rechnungserhalt sofort auf das Konto des ANs unter Angabe der Rechnungsnummer zu zahlen.
4. Vertragsdauer, Stornierung
Der Vertrag endet mit Ablauf der Veranstaltung ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt unberührt.
Stornierung des vereinbarten Termins/der vereinbarten Termine durch den AG:
Können Termine aus einem vom AG zu vertretenden Grund nicht abgehalten werden und erfolgt die Absage innerhalb einer Frist von bis zu 4 Wochen vor dem geplanten Termin, so wird kein Ausfallhonorar fällig. Erfolgt die Absage innerhalb einer Frist von 4 Wochen oder weniger, ist ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars abzüglich Fahrtkosten und Verbrauchsmaterial an den AN zu zahlen.
Stornierung des vereinbarten Termins/der vereinbarten Termine durch den AN:
Der Vergütungsanspruch des AN entsteht nur im Falle tatsächlicher Leistungserbringung.
Kann ein Termin von dem AN nicht abgehalten werden, wird zwischen AN und AG ein Ausweichtermin ausgehandelt oder wenn dies nicht möglich ist, eine Ersatzperson bestellt.
Die Entscheidung darüber, ob ein Ausweichtermin möglich ist oder ob der Termin durch eine solche Ersatzperson abgehalten werden kann, obliegt allein dem AG.
5. Urheberrechte und Nutzung
Die in den Veranstaltungen ausgehändigten Unterlagen und Präsentationen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht in Auszügen – vervielfältigt, nachgedruckt, elektronisch weiterverarbeitet, veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden. Eine solche Nutzung der Unterlagen durch die Teilnehmer ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Referenten und dem AN gestattet.
6. Haftung
Der AN wählt für sein Angebot in den jeweiligen Fachbereichen qualifizierte Referenten aus. Für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Seminarinhalte und -unterlagen sowie die Erreichung des jeweils vom Teilnehmer angestrebten Lernziels übernimmt der AN jedoch keine Haftung.
Für Schäden, die durch schuldhaftes Verhalten des AN entstandenen sind, haftet er nach den gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt sowohl für Ansprüche des AG als auch für solche Dritter.
Schadensfälle des AN oder Dritter, insbesondere der Teilnehmenden, die sich im Rahmen der vereinbarten Veranstaltung ergeben, sind dem AG unverzüglich zu melden. Bei Verlust oder Beschädigung von Sachen des AN oder Dritter haftet der AG nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.